Lieber Fischerkamerad, bei nahezu allen Fischereivereinen werden Arbeitsdienste von Jahreskartenbesitzern für die meist umfangreichen Hege und Pflegemaßnahmen gefordert. So auch in unserem Verein.

Jedes Vereinsmitglied und zugleich Jahreskartenbesitzer verpflichtet sich ab dem 16. Lebensjahr, im entsprechenden Fangjahr derzeit 8 Stunden Arbeitsdienst abzuleisten. Evtl. geleistete Mehrstunden können nicht auf das Folgejahr angerechnet werden. Der Ersatzbetrag für die nicht geleistete Arbeitsstunde beträgt 20,00 €. Dieser Betrag wird automatisch mit dem Jahresbeitrag abgebucht.

Vom Arbeitsdienst befreit sind Personen die im jeweiligen Fangjahr das 66. Lebensjahr erreicht haben, oder nachweislich von März bis Oktober des Fangjahres im Krankenstand waren. Selbstverständlich ist diesem Personenkreis eine freiwillige Teilnahme am Arbeitsdienst nicht verwehrt!

Gastfischer mit Jahreskarten haben keinen Arbeitsdienst zu leisten. Die Kartenpreise wurden entsprechend angepasst.

Zum Arbeitsdienst zählen alle von der Vorstandschaft in Terminen gefassten Arbeiten. Zusätzliche Arbeiten, die aus Eigeninitiative heraus geleistet werden, müssen vorab bei der Vorstandschaft angemeldet werden.

Für reinen Forellenbesatz, Abholung von Fischen aus Zuchtanlagen, Unterstützung beim Ferienprogramm oder ähnlichen Veranstaltungen des Vereins, sowie Elektroabfischungen wird entsprechendes Vereinsinteresse vorausgesetzt und zählt nicht zum Arbeitsdienst.

Für den Arbeitsdienst hat ein jeder Teilnehmer selbst für entsprechende wetterfeste Kleidung mit evtl. Ersatzkleidung zu sorgen. Stiefel, Watstiefel oder Wathose werden vorausgesetzt. Arbeitsbeginn ist pünktlich 8:00 Uhr an der Weiherhütte.

Neuregelungen!

Um Überbelegungen von Arbeitsdiensten zu vermeiden haben wir bei den jeweiligen Terminen im "geschützten Bereich" Info´s zu den jeweiligen Arbeitsdiensten angelegt. Somit können von den Teilnehmern frühzeitig schon die Arbeitsdienste "gebucht" werden. Sollte ein AD verbucht sein, wird dies mit roter Schrift angezeigt und kann nicht mehr belegt werden. Die Anmeldefrist endet 2 Tage vor dem jeweiligen AD.

Sämtliche Arbeitsdienstbuchungen erfolgen im Mitgliederbereich/Termine. Wir werden automatisch verständigt!

Neu Rasenmähen / Räumdienst!

Hier sind im zwei Wochen Turnus die jeweiligen Wochen angegeben, in der die Mäharbeit erfolgen soll. Den Wochentag bzw. die Uhrzeit kann sich wetterabhängig jeder selbst auswählen. Am Sonntagvormittag ( 10:00 - 12:00 )kann der Hüttenschlüssel an der Weiherhütte abgeholt werden. Hier erfolgt auch eine Einweisung. Der Mähdienst zählt 2,5 Stunden.