Erweiterte Vorstandschaft

 

Ehrengericht

Das Ehrengericht wird turnusgemäß mit der Vorstandschaft alle drei Jahre gewählt. Es setzt sich aus drei langjährigen Mitgliedern, im Regelfall meist Ehrenmitgliedern zusammen.

Das Ehrengericht kann von einem Mitglied oder Jahreskarteninhaber gerufen werden, nachdem es von der Vorstandschaft wegen eines Vergehens gegen die allgemein gültigen Vereinsregeln verstoßen hat und mit einer Vereinsstrafe belegt wurde. Das Ehrengericht entscheidet dann mit einfacher Stimmenmehrheit, das Urteil ist unumstößlich und darf mit juristischen Mitteln nicht angefochten werden.

Verstöße die nach BGB dem Strafrecht unterliegen werden entsprechend zur Anzeige gebracht.

Kassenprüfer

Die Kassenprüfer werden ebenso turnusgemäß alle drei Jahre gewählt. Sie haben die Aufgabe, die im Geschäftsjahr aufgelaufenen Belege gegenzuzeichnen und mit der Kasse zur Generalversammlung abzugleichen. Bei der Generalversammlung wird durch einen Prüfer die Versammlung um Entlastung der Kasse gebeten.