Gewässerordnung

 

Unserer Ansicht nach, ist eine Gewässerordnung nicht dafür da, um den einen oder anderen Angelkameraden zu schikanieren und in der Ausübung seines Hobbys allzu weit einzuschränken. Vielmehr ermöglichen die wenigen Regeln eine klare Chancengleichheit unter den Kameraden die dieses wunderbare Hobby ausüben. Auch sollte die Chancengleichheit zwischen Fisch und Mensch eigenverantwortlich gewahrt werden. So appellieren wir nach wie vor, die Fanggeräte und Köder ausreichend groß dimensioniert zu wählen. Untermaßige und verangelte Fische, mit teilweise abgerissenen Gerätschaften im Schlund sind meist zum Tode verurteilt. Dies entspricht nicht unserem Verständnis von Ethik gemäß des Tierschutzes, dem nachhaltigem Wirtschaften, Stützung der Artenvielfalt durch Teilnahme an Artenhilfsprogrammen, sondern schmälert außerdem auch Deinen künftigen Fangerfolg!

Das Fangbuch ist stets mitzuführen und auf Verlangen dem Fischereiaufseher oder einem Vorstandsmitglied vorzuzeigen.

Jeder gefangene Fisch ist sofort mit Längenangabe einzutragen (das Gewicht muss nachträglich ergänzt werden). Bei Tageskarteninhabern ist die Fangzeit ebenfalls sofort einzutragen.

Jeder Angler hat die gesetzlichen Bestimmungen zu kennen und einzuhalten. Jeder Fischereiberechtigte hat die gültige Baggerseeordnung der Gemeinde Langerringen zu berücksichtigen.

Jeder Verstoß gegen den Umweltschutz wird mit Vereinsausschluss geahndet! Ergänzend zu den Hinweisen im Fangbuch gilt:

Die Angelsaison an den Baggerseen: Variables Anfischen im April bis 31. Dezember Der Termin für das Anfischen wird bei der Generalversammlung bekanntgegeben.

Die Angelsaison an der Gennach: 01. Mai bis 31. Oktober

An der Gennach ist nur eine Handangel erlaubt.

An den Fließgewässern ist aufgrund nachhaltiger Besatze und Artenhilfsprogrammen bei sämtlichen Ködern als Anbissstelle ausschließlich ein Einzelhaken als Schonhaken erlaubt.

An den Seen sind nur zwei Handangeln erlaubt. Eine Köderfischrute gilt als Handangel. Ruten die sich nicht im Einsatz befinden sind zusammenzupacken.

Die Handangeln sind ständig zu beaufsichtigen. Entfernt man sich vom Angelplatz, so sind die Angeln einzuziehen.

Auf Raubfische in den Baggerseen darf nur mit einer Angel gefischt werden.

Lebendköder sind gesetzlich untersagt.

Das Einbringen von Fischen aus anderen Gewässern ist grundsätzlich verboten.

Das Anfüttern ist grundsätzlich verboten !!!

Es gibt keine zugewiesenen Angelplätze. So ist es auch nicht erlaubt Angelplätze zu reservieren.

Fischen vom Boot aus oder Eisfischen ist verboten.

Rotaugen, Rotfedern und andere nicht bei der Fangbeschränkung genannte Arten dürfen gesamt weitere 3 Fische entnommen werden.

Der Barsch darf unbegrenzt gefangen und muss entnommen werden.

Die Hälterung von Fischen ist untersagt. Die Fische sind entweder nach schonender Lösung vom Haken freizulassen oder sofort waidgerecht zu töten.

Die in den Vereinsgewässern gefangenen Fische dürfen nicht verkauft werden.