Teilnahme - u. Verhaltensregelung zur Generalversammlung am 01.04.2022

 

Die Vorstandschaft heißt euch zur Generalversammlung mit Neuwahlen am 01.04.2022 um 20:00 Uhr recht herzlich willkommen!
Aufgrund des anhaltenden Infektionsgeschehen gelten für die Veranstaltung im öffentlichen Raum und zum Schutze aller anwesenden
Teilnehmer folgende Regelung: 3G
Zutritt haben nur Personen, die frei von Covid-19-typischen Symptomen sind und
einen Impfnachweis über die vollständige Impfung mit Datum der letzten Impfung vor mehr als 14 Tagen und vor nicht mehr als 9 Monaten
oder einer Boosterimpfung
oder
einen Genesenennachweis, der mindestens 28 Tage nach einer nachgewiesenen Infektion mit Corona ausgestellt und nicht älter wie 90
Tage sein darf
oder
den Nachweis eines negativen PCR-Tests ( 48 Stunden gültig ) oder eines negativen Antigen-Schnelltests ( 24 Stunden gültig ), ausgestellt
von einer offiziellen Teststelle vorweisen kann.
 
Diese Angaben werden im Zuge einer Eingangskontrolle überprüft und auf der Anwesenheitsliste festgehalten!
 
Es gilt eine FFP 2 Maskenpflicht bis zum Sitzplatz und auf dem Weg zur Toilette. ( Gaststättenregelung)
 
Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Zum Ausschank kommen Getränke in der Flasche. Für den kleinen Hunger halten wir Wiener-Würstchen und 
Semmeln bereit.
 
Die Vorstandschaft freut sich auf euer zahlreiches kommen!